Allgemeine Geschäftsbedingungen
(sowie ergänzende Geschäftsbedingungen für die zeitlich begrenzte Vermietung von Softwarelösungen (SaaS))
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ergänzenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von xScreen e.K., Hans Umkehrer, Lindenweg 4, 82284 Grafrath (im Folgenden „XS“ genannt) gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn XS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt, wobei § 305b BGB unberührt bleibt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von XS sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst nach Zugang des unterzeichneten Angebotes durch den Kunden und mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch XS oder durch die tatsächliche Leistungserbringung, sofern diese auf Wunsch und mit Zustimmung des Kunden erfolgt, zustande. Sowohl das unterzeichnete Angebot als auch die schriftliche Auftragsbestätigung durch XS können per E-Mail oder vergleichbarer elektronischer Verfahren der jeweils anderen Vertragspartei zugestellt werden und müssen nicht im Original vorliegen.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten bei Gerätevermietung
(1) XS gewährt dem Kunde das Recht zum Gebrauch an den in diesem Vertrag bezeichneten Geräten. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Im Übrigen ergibt sich Leistungsumfang aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von XS.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen (z. B. Zugang zu Räumlichkeiten, Stromversorgung, Genehmigungen) rechtzeitig vorliegen. Diesbezüglich treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
• Bereitstellung des Veranstaltungsraums:
Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsraum in einem für den Aufbau geeigneten Zustand sowie mit allen erforderlichen Anschlüssen für Strom, Kommunikation und sonstige technische Infrastruktur bereitsteht.
• Zugang und Logistik:
Der ungehinderte Zugang für XS oder dessen Erfüllungsgehilfen, einschließlich Parkmöglichkeiten, Aufzüge und Transportwege, ist vom Kunden zu gewährleisten.
• Sitzordnung und Stellflächen:
Die Sitzordnung ist dem technischen Personal vor Beginn des Aufbaus bekannt zu geben. Der Kunde stellt ausreichend Stellfläche für die Geräte bereit, sodass Sichtkontakt zu Podium und allen Rednern gegeben ist.
• Technische Abstimmung:
Die technische Konfiguration der Geräte ist vor Veranstaltungsbeginn gemeinsam mit dem Techniker von XS abzusprechen. Technischem Begleitpersonal ist jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
• Sicherheitsbestimmungen:
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere Brand- und Personenschutz, einzuhalten und zu berücksichtigen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gemieteten Geräte sowie sämtliches Zubehör sorgfältig zu behandeln. Technische Eingriffe oder Modifikationen durch den Kunde sind grundsätzlich untersagt.
(4) Bei Übergabe am Auslieferungsort hat sich der Kunde oder eine von ihm zur Abnahme berechtigte Person von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Vollständigkeit der Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen.
(5) Erscheint der Kunde oder eine zur Abnahme berechtigte Person 30 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit in den Geschäftsräumen von XS ohne vorherige Benachrichtigung nicht, ist XS berechtigt, vom Auftrag ohne weitere Mahnung oder Fristsetzung zur Abholung von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann XS die entstandenen Kosten, insbesondere Anfahrt und Wartezeiten, dem Kunden gemäß den vereinbarten, hilfsweise nach den üblichen Vergütungssätzen von XS, in Rechnung stellen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich an XS zu melden. Alle erforderlichen Reparaturen sowie die Kosten hieraus gehen zulasten des Kunden.
(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Geräte sowie eingesetzte Medien den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und nur unter Verwendung rechtsgültiger Lizenzen betrieben werden.
§ 4 Miet- und Leihgeräte
(1) Sämtliche überlassene Geräte bleiben Eigentum von XS.(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte pfleglich zu behandeln und sie in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte pfleglich zu behandeln und sie in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(3) Schäden, die während der Nutzung entstehen und nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
(4) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von XS unzulässig, wobei § 305b BGB unberührt bleibt.
(5) Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietgegenstände an den Kunden oder dessen Beauftragten und endet mit der Rücklieferung der Mietgegenstände in das Lager des Kunden.
(6) Mindestmietdauer ist stets die im Vertrag ausdrücklich vereinbarte Mietdauer. Eine Verkürzung der Mietdauer unterhalb der vereinbarten Mindestmietdauer ist ausgeschlossen; der Mietpreis wird auch für die Mindestmietdauer fällig.
(7) Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, ist der Kunde verpflichtet, den Mietzins für die darüberhinausgehende Nutzung entsprechend den im Vertrag vereinbarten Sätzen.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Kreditwürdigkeit und Aufrechnung
(1) Sofern nicht anderes vereinbart wird, werden Preise nach vollen Tagessätzen und für die Dauer der Nutzung berechnet. Die Miete wird auch dann fällig, wenn ein Gerät nicht im Einsatz und /oder in Bereitschaft war. Transporttage werden als Miettage berechnet.
(2) Bei Aufträgen mit einem Volumen über 5000€ ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes bei Vertragsabschluss fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der bei Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und zu zahlen. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist XS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(6) Bei Neukunden oder wenn XS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist XS berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn XS bereits Schecks angenommen hat. In diesem Fall ist XS außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, bevor die Leistungen fortgesetzt oder geliefert werden.
(7) Gewährte Firmenrabatte aus früheren Angeboten oder Rechnungen sind nicht bindend für die aktuelle Rabattgewährung. Jede Rabattgewährung erfolgt ausschließlich auf Basis der aktuellen Vereinbarung.(8) Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Handlung oder Pflichtverletzung von XS resultieren.
§ 6 Factoring / Abtretung von Forderungen
(1) XS ist berechtigt, Forderungen gegen Besteller mit Sitz in Deutschland oder in anderen Ländern der Europäischen Union zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2–8, 50672 Köln, abzutreten.
(2) Der Besteller wird bei Vertragsabschluss darüber informiert, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt.
(3) In den Fällen einer Abtretung können Zahlungen nur an die abcfinance GmbH mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die hierfür notwendige Bankverbindung wird dem Besteller bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
§ 7 Stornierungen
(1) Der Kunde kann den Vertrag schriftlich stornieren. In diesem Fall gelten folgende Stornogebühren:
a) bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Auftragswertes,
b) 29 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %,
c) 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %,
d) weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100 %.
(2) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei XS maßgeblich.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass XS ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als in den vorstehenden Pauschalen geregelt, entstanden ist.
§ 8 Erweiterter Eigentumsvorbehalt
(1) Vorbehalt des Eigentums:
Alle von XS etwaig verkauften und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich Saldoforderungen, Eigentum von XS.
(2) Verarbeitung und Verbindung:
Verarbeitet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von XS, sodass XS als Hersteller der neuen Sache gilt. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieses § X.
(3) Weiterveräußerung / Sicherungsabtretung:
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgangweiterzuverkaufen, wobei er hieraus entstehende Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an XS abtritt. XS nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware weiterverarbeitet wurde.
(4) Zugriff Dritter / Sicherungspflichten:
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Kunde XS unverzüglich zu benachrichtigen und alle notwendigen Informationen zur Geltendmachung der Rechte von XS bereitzustellen.
(5) Sorgfaltspflicht / Versicherung:
Der Kunde hat die Vorbehaltsware bis zum vollständigen Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung und sonstige Gefahren angemessen zu versichern.
§ 9 Gewährleistung / Mängelrüge
(1) Rügelose Übernahme:
Mit der rügelosen Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör gelten diese als mangelfrei anerkannt. Mängel, die bei Übergabe nicht ausdrücklich gerügt werden, sind vom Mieter als nicht vorhanden akzeptiert.
(2) Zahlungspflicht trotz Störungen:
Soweit es sich nicht um ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall der Geräte weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.
(3) Prüfung von Medien:
Der Kunde erhält die Möglichkeit, nach Mitschnitt oder Kopie der Medien unverzüglich eine Prüfung vorzunehmen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Lieferung bzw. Bereitstellung der Medien als einwandfrei und ordnungsgemäß anerkannt.
(4) Gewährleistung / Mängelrüge bei Kaufverträgen:
Der Kunde hat er die Ware sofort nach Empfangnahme auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich bei XS anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsrechte nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Laufzeit / Kündigung
(1) Der Vertrag läuft für die jeweils vereinbarte Dauer.
(2) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende enden etwaig eingeräumte Nutzungsrechte automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, alle Zugangsdaten zu löschen und gespeicherte Inhalte, soweit gesetzlich zulässig, zu entfernen.
§ 11 Haftung des Mieters für Mietgegenstände
(1) Haftung für Schäden:
Der Mieter haftet für alle Schäden an den vermieteten Geräten einschließlich Zubehör vom Tag der Übergabe bis zur Rückgabe am Auslieferungsort, die durch ihn selbst oder Dritte verursacht werden, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft.
(2) Nutzungsausfall und Instandsetzung:
Der Mieter haftet für den Nutzungsausfall, der XS dadurch entsteht, dass die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, sowie für sämtliche Instandsetzungskosten, die zur Wiederherstellung der Geräte erforderlich sind.
(3) Totalschaden / Wiederbeschaffung:
Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der betroffenen Geräte sowie die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
§ 12 Haftung von XS
(1) XS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet XS nur bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von XS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 13 Versicherung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung eine ausreichende Versicherung für die von XS überlassenen Geräte abzuschließen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) XS ist berechtigt, den Nachweis einer entsprechenden Versicherung zu verlangen.
§ 14 Datenschutz
(1) XS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Sofern XS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird XS eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO mit dem Kunden abschließen-
(3) Ergänzende Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter https://www.xcom.live/datenschutz/ abrufbar ist.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von XS und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz von XS ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Ausschließlich XS bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben oder einzuleiten. Erhebt XS Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Kunde nicht berechtigt an diesem Gerichtsstand eine Widerklage zu erheben. Vielmehr hat der Kunde seine Ansprüche an dem in Absatz 2 vereinbarten Gerichtsstand geltend zu machen.(4) Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung nicht berührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Die Vorschriften der §§ 312i, 312j BGB über den elektronischen Geschäftsverkehr finden keine Anwendung.
(2) Mögliche Übersetzungen des Vertrages und/oder der AGB dienen lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung des Vertrages und/oder der AGB heranzuziehen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei § 305b BGB unberührt bleibt. Soweit § 305b BGB nach diesen AGB unberührt bleibt, gilt dies mit der Maßgabe, das Individualabreden zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für die zeitlich begrenzte Vermietung von Softwarelösungen (SaaS)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) XS stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zu verschiedenen Softwarelösung (SaaS) über das Internet bereit.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software für die vereinbarte Vertragsdauer.
(3) Eine Überlassung der Software in körperlicher Form (z. B. auf Datenträgern) erfolgt nicht.
§ 2 Leistungsumfang Softwarelösungen / Verfügbarkeit
(1) XS betreibt die Software in einer eigenen oder fremden Serverumgebung und stellt dem Kunden den Zugang über das Internet zur Verfügung.
(2) XS schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel, ausgenommen sind Wartungszeiten und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von XS liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen von Kommunikationsnetzen).
(3) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung der Softwarelösung.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die über seine Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet,
• die Software nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Rechte zu nutzen,
• die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen,
• keine rechtswidrigen oder sonstige unzulässige Inhalte über die Software zu speichern oder zu verbreiten,
• eigene Datensicherungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich von XS übernommen.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Pflichten des vorstehenden Absatzes ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem XS entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der XS von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, auf erstes Anfordern des XS verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, XS von angemessenen Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) auf erstes Anfordern vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des XS, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur Kündigung, bleiben unberührt.
§ 4 Vorübergehende Sperrung
(1) XS ist berechtigt, den kostenpflichtigen Zugang des Kunden zur Software vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf eine Pflichtverletzung des Kunden nach dem § 3 dieser ergänzenden Vertragsbedingungen vorliegt, aufgrund einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten (es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet) oder bei Ermittlungen staatlicher Behörden.
(2) Im Falle des vorstehenden Absatzes ist die Sperrung, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken, sofern dies möglich ist. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, es sei denn gesetzliche Vorschriften verbieten eine Benachrichtigung des Kunden.
(3) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
§ 5 Support und Updates
(1) XS stellt während der Vertragslaufzeit regelmäßige Updates und Fehlerkorrekturen zur Verfügung.
(2) XS ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die Hauptleistungspflichten nicht wesentlich eingeschränkt werden.
§ 6 Gewährleistung / Störungen
(1) Der Kunde hat XS Störungen unverzüglich anzuzeigen und XS bei deren Beseitigung bestmöglich zu unterstützen.
(2) XS behebt Mängel der Software innerhalb angemessener Fristen.
(3) Ein Anspruch auf Fehlerfreiheit im Sinne völliger Freiheit von Bugs besteht nicht. XS gewährleistet jedoch die Nutzbarkeit der Software gemäß der Leistungsbeschreibung.
§ 7 Urheberrechte
(1) Alle Rechte an der Software verbleiben bei XS oder deren Lizenzgebern.
(2) Der Kunde erhält keinerlei Eigentum an der Software, sondern ausschließlich das vertraglich eingeräumte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzungsrecht.
(3) Dekompilierung, Reverse Engineering oder anderweitige Bearbeitung sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
§ 8 Rechteeinräumung an geschützten Inhalten
(1) Soweit der Kunde Inhalte auf der Software von XS speichert, welche nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind („geschützte Inhalte“), räumt der Kunde XS an diesen Inhalten die folgenden Rechte ein:
(2) Der Kunde gewährt XS ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, die geschützten Inhalte zum Zweck der weltweiten Zugänglichmachung und Vertragserfüllung auf dem Server von XS sowie einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen. Nach Beendigung des Vertrages dürfen Kopien nur für den Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Leistungserbringung und für gesetzliche Aufbewahrungszwecke genutzt werden. XS kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Kunden nach Aufforderung übergeben. Die Einzelheiten zum Verfahren nach Beendigung des Auftrages werden zusätzlich in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von XS.
(2) Im Falle von Widersprüchen gehen die vorliegenden SaaS-Bedingungen den allgemeinen Regelungen vor.
Stand der AGB: 11.2025
